Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

  • Bevorschussung der Kinderalimente bis maximal zum Betrag der einfachen Waisenrente bei unregelmässigen, unvollständigen, verspäteten oder ganz ausbleibenden Zahlungen der unterhaltspflichtigen Person.
  • Inkassohilfe für Kinderzulagen, soweit sie nicht vom obhutsberechtigten Elternteil selber bezogen werden können.
  • Inkassohilfe für Kinderalimente, welche nicht bevorschusst werden können.
  • Inkassohilfe für nachehelichen Unterhalt wenn bei unregelmässigen, unvollständigen, verspäteten oder ganz ausbleibenden Zahlungen der/des Unterhaltspflichtige/n Ex-Ehegatten

Die Alimentenbevorschussung ist abhängig vom steuerbaren Vermögen bzw. Einkommen der gesuchstellenden Person. Damit ein Gesuch um Alimentenbevorschussung geprüft werden kann, sind gewisse Dokumente zwingend erforderlich. Das Merkblatt gibt umfassend Auskunft.

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