Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Nord, mit Sitz in Fraubrunnen, nimmt ab dem 1. Januar 2013 anstelle der kommunalen Vormundschaftsbehörden oder Sozialkommissionen die ihr zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr.

Dies sind die Anordnung von

  • Sachverhaltsabklärungen im Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Beistandschaften und Vormundschaften für Minderjährige
  • Beistandschaften für Erwachsene
  • anderen Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes
    • Pflegeplatzabklärungen und Pflegekinderaufsicht
    • Unterhalts- und Besuchsrechtsregelungen
    • Vereinbarungen über die gemeinsame elterliche Sorge
    • Gültigkeitsprüfung von Vorsorgeaufträgen
    • Schutz von Personen in Wohn- oder Pflegeheimeinrichtungen u. a. m.

Kontakt

KESB Mittelland Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen

Telefon 031 635 20 50
Fax 031 634 52 00
Mail info.kesb-mn@be.ch
Homepage www.be.ch/kesb

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