Pflegekinderwesen
Das Pflegekinderwesen umfasst die Bereiche Familienpflege, Tagespflege und Adoptionen. Die Pflegekinderaufsicht (PKA) ist im Auftrag der Vormundschaftsbehörde Aufsichts- und Beratungsstelle zugleich.
Will sich eine Familie anbieten, ein Pflegekind aufzunehmen, muss sie sich bei der PKA melden. Die PKA ist verantwortlich für die Abklärung von Familienpflegeplätzen und beantragt bei der jeweiligen Vormundschaftsbehörde deren Bewilligung. Die jährlichen Aufsichtsbesuche werden von der PKA durchgeführt. Natürlich sind auch punktuelle Standortgespräche auf Wunsch der Pflegefamilien möglich.
Interessierte für die Tagespflege melden sich beim Verein für Familien ergänzende Kinderbetreuung Amt Laupen (KIBAL). Die zuständige Vermittlerin koordiniert und organisiert je nach Bedarf Tagespflegeplätze oder Tagespflegekinder. Die PKA hat die Aufsicht über die meldepflichtigen Tagespflegeplätze. Die jährlichen Aufsichtsbesuche in der Tagespflege werden vom Verein KIBAL durchgeführt und mit der PKA besprochen. Für die regelmässige Betreuung von Kindern gegen Entgelt besteht eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde. Diese so genannt „privaten“ Pflegeverhältnisse, welche nicht über den KIBAL laufen, werden von der PKA direkt beaufsichtigt.
Wird ein Gesuch für eine Adoption beim Kantonalen Jugendamt eingereicht, wird die PKA mit der Erstellung eines Sozialberichtes beauftragt. Die PKA nimmt mit den zukünftigen Adoptiveltern Kontakt auf und führt die Abklärung durch. Der Sozialbericht wird anschliessend dem Kantonalen Jugendamt mit einem Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung zur Entscheidung vorgelegt.