ACHTUNG: Der Sozialdienst Amt Laupen SDAL hat seinen Namen per 1. Januar 2014 zu Soziale Dienste Region Laupen SDRL geändert. Mit dem Namenswechsel geht auch eine Anpassung der Adresse der Web-Site und der E-Mail-Adressen der Organisation einher. Bitte rufen Sie diese Web-Site künftig über die Domain www.sodirela.ch auf.

Geschichte

Allgemeines

Nach der Vereinslösung von Neuenegg und Laupen nimmt der „Koordinierte Sozialdienst im Amt Laupen“ (KSD) mit Sitz in Laupen per 21.11.1989 seine Arbeit auf. Dem Verband haben sich die Gemeinden Neuenegg, Laupen, Mühleberg und Frauenkappelen mit ca. 10'100 Einwohnern angeschlossen.

Sie übertragen dem Sozialdienst nebst der öffentlichen Sozialhilfe die Aufgabengebiete Asylwesen (spätere Auslagerung an Heilsarmee), Amtsvormundschaft, Pflegekinderwesen, Alimenteninkasso und -Bevorschussung.

Die Arbeit in einem so grossen Verbandsgebiet erweist sich als komplexer und zeitaufwendiger, als dies angenommen wurde. Anfänglich sind die Sozialarbeiter den Gemeinden fix zugeteilt und bieten Sprechstunden an. Seit 2001 übernehmen die Sozialarbeitenden neue Fälle nach einem Intakeverfahren, was sich wiederum nach ihrem Beschäftigungsgrad richtet. Sie sind dabei für alle Sachgebiete zuständig (Polyvalenz).

Das neue Sozialhilfegesetz SHG wird per 1.1.2003 eingeführt. Gleichzeitig werden im Vorstand Ressorts und Arbeitsgruppen gebildet. Nach Änderung des Organisationsreglementes 2005 wird die Delegiertenversammlung aufgelöst und jede Verbandsgemeinde hat zwei Sitze im Vorstand. Der Verbandsname wird auf „Sozialdienst Amt Laupen“ (SDAL) geändert.

Per 1.1.2005 tritt Frauenkappelen aus dem Verband aus, auf 2006 wird mit den sog. Partnergemeinden Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Kriechenwil, Münchenwiler und Wileroltigen eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet. 2014 erfolgt erneut eine Namensänderung. Da die Ämter nicht mehr existieren, passt auch der Name Sozialdienst im Amt Laupen nicht mehr. Neu ist der Sozialdienst als „Soziale Dienste Region Laupen“ (SDRL) zu finden. Per Ende 2018 fusioniert Golaten mit Kallnach und tritt aus dem Verband aus. Somit verbleiben 3 Verbands- und 5 Partnergemeinden.

Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz beginnt 2013 eine neue Aera. Anstelle der Gemeindebehörden (Fürsorge- und Vormundschaftskommissionen) ist neu die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Fraubrunnen für das Gebiet Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Die administrative Arbeit der ehemaligen Behördensekretariate verlagert sich teilweise in den Sozialdienst. Gleichzeitig wird für die Gemeinden Neuenegg, Laupen und Mühleberg die Schulsozialarbeit eingeführt. Eine Evaluation erfolgt nach 2-jähriger Praxis im 2016 und die Schulsozialarbeit gehört seitdem fix zum Aufgabenangebot des SDRL.

Ab 2010 läuft das Projekt JobChance und JobChance Nischenarbeitsplätze. Der Kanton bewilligt dabei 9 Plätze für die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt. Ab 2018 wird das Angebot auf 4 Plätze reduziert. In Zusammenarbeit mit den Schulen startet das Jugendprojekt LIFT.

Es wird ein Konzept über die Regionalisierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit von Laupen, Mühleberg und Neuenegg erarbeitet, um auch diesen Bereich im SDRL zu integrieren. Das Projekt wird wegen Nicht-Einigkeit wieder verworfen.

Büroräumlichkeiten

Der Sozialdienst ist in der Gemeindeverwaltung und im Werkhof Neuenegg untergebracht. Seit 1992 befinden sich die definitiven Räumlichkeiten im „alten Spitäli“ Laupen, oberhalb des BZL.

Bürogemeinschaften mit dem Sozialmedizinischen Dienst und der Pro Senectute werden nach wenigen Jahren wieder aufgelöst - seit 2007 hat die Berner Gesundheit ihren Stützpunkt in unseren Büros. Im gleichen Jahr erfolgt der Umbau und die Erweiterung des Bürotrakts. Nebst den baulichen Sicherheitsvorkehrungen kann ein eigenes Farbkonzept umgesetzt werden, was die Büros heller und freundlicher erscheinen lässt. Im 2013 und 2017 können die Büros erweitert und eine Wohnung resp. Studio hinzugemietet werden.

Finanzen

Die angeschlossenen Gemeinden decken den nicht lastenausgleichsberechtigten Aufwandüberschuss zu 50% nach Einwohnerzahl und 50% nach Anzahl Dossiers. Der Verband rechnet mit dem Kant. Sozialamt direkt ab. Das jährliche sog. Sockeldarlehen von 2 Mio. Franken stellt jeweils die Gde. Mühleberg zur Verfügung. Über die Schulsozialarbeit wird eine sep. Rechnung geführt und nur mit den 3 Verbandsgemeinden abgerechnet, welche auch Leistungen beziehen.

Ab 2017 verändert sich das Abrechnungssystem im Betrieb. Anstelle von Besoldungspauschalen rechnet der Kanton neu mit sog. Fallpauschalen im Lastenausgleich ab. Damit wird die Finanzierung des Personals im Bereich KES vom Bereich WSH und Alimentenhilfe entkoppelt.

Betrieb

Im 2008 erarbeiten Vorstandsmitglieder, Geschäftsleitung und MitarbeiterInnen gemeinsam ein Leitbild. 2017 kommen die Führungsgrundsätze der Geschäftsleitung hinzu.

2008/2009 wird eine Betriebsanalyse durchgeführt. Die Resultate sind ausgewertet und die Umsetzung läuft im Rahmen eines Prozess-Managements. Teil davon ist die Fallsteuerung, wonach die Klienten mit zeitlich und inhaltlich klar festgelegten Dienstleistungspaketen bedient werden. Das System wird 2015 überarbeitet und angepasst.

Im Rahmen des Controllings gilt seit 2013 für alle Auszahlungen das 4-Augen-Prinzip. Unterstützungen werden nur noch gewährleistet, wenn alle nötigen Unterlagen vorhanden und gemachte Auflagen erfüllt sind. Das 4-Augen-Prinzip wird 2019 durch eine Software ergänzt (BFZ: Bewilligen – Freigeben – Zahlen). Das im SHG verankerte Bonus Malus-System des Kantons Bern soll die Kosteneffizienz in den Sozialdiensten fördern. Es vergleicht die unterschiedlichen Sozialhilfekosten in den Sozialdiensten und belegt sie bei grosser Abweichung vom Durchschnittswert mit einem Bonus bzw. mit einem Malus. Strukturen und Prozesse wurden überprüft, wo und wie Mittel effizienter eingesetzt oder zusätzliche Einnahmen generiert werden könnten. Mittlerweile ist das Bonus Malus-System wieder sistiert, ohne dass es je wirksam wurde. Im Rahmen dieser Qualitätssicherung wird im 2015 erneut eine Arbeitsplatzanalyse gemacht – der Stellenplan beinhaltet 1‘430%. Als weitere Konsequenz des gescheiterten Systems wird das Projekt „Nachhaltige Ablösung“ durchgeführt.

2015 erfolgt eine Gesetzesänderung zur Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Diese wird neu vermögens- und einkommensabhängig und ist jeweils befristet auf ein Jahr.

2017 werden die vorhandenen Prozess-Abläufe überarbeitet und auf 9 Prozesse reduziert. Als Folgeprojekt wird die Umstellung auf einen prozessorientierten Betrieb lanciert, was längerfristig die Aufhebung der Polyvalenz in der Sozialen Arbeit, aber auch eine Neuaufteilung in der Administration bedeutet.

Personal

Von ursprünglich 2 SozialarbeiterInnen wächst der Sozialdienst stetig und hat aktuell 23 Angestellte mit Teilzeitpensen. Seit 1995 konnten aus Platzgründen keine Praktikantinnen mehr ausgebildet werden, was nun seit dem Umbau (2007) wieder möglich ist. Im Halbjahres-Rhythmus werden angehende SozialarbeiterInnen der Fachhochschule Bern ausgebildet.

Per 1.1.2007 wird eine Co-Geschäftsleitung eingesetzt. Dadurch sind die Bereiche Fachdienste und Betrieb klar abgegrenzt und optimal besetzt. Dank dieser Veränderung kann die jahrelange Personalfluktuation gestoppt werden, was sich auf die Qualität und Konstanz des ganzen Dienstes auswirkt.

Seit 2010 werden im kaufmännischen Bereich Lernende oder PraktikantInnen ausgebildet. Zur Entlastung der Co-Geschäftsleitung wird im 2014 ein Sozialarbeiter als Bereichsleiter eingesetzt.

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