Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Nord, mit Sitz in Fraubrunnen, nimmt ab dem 1. Januar 2013 anstelle der kommunalen Vormundschaftsbehörden oder Sozialkommissionen die ihr zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr.
Dies sind die Anordnung von
- Sachverhaltsabklärungen im Kindes- und Erwachsenenschutz
- Beistandschaften und Vormundschaften für Minderjährige
- Beistandschaften für Erwachsene
- anderen Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes
- Pflegeplatzabklärungen und Pflegekinderaufsicht
- Unterhalts- und Besuchsrechtsregelungen
- Vereinbarungen über die gemeinsame elterliche Sorge
- Gültigkeitsprüfung von Vorsorgeaufträgen
- Schutz von Personen in Wohn- oder Pflegeheimeinrichtungen u. a. m.
Kontakt
KESB Mittelland Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
Telefon 031 635 20 50
Fax 031 634 52 00
Mail info.kesb-mn@be.ch
Homepage www.be.ch/kesb